Die Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder bilden die Grundlage für ein arteigenes System der Absicherung gegen Krankheitskostenbelastung. Für den Beamten besitzen diese Regelungen daher hohe wirtschaftliche Bedeutung. Traditionell als Verwaltungsvorschriften ohne Rechtsnormqualität angesiedelt, werden die Beihilfevorschriften in Anwendung und Auslegung von der Verwaltungsrechtsprechung jedoch wie revisible Rechtsnormen behandelt. Das Beihilfesystem gehört zwar nicht zu den von der Verfassung geschützten Grundsätzen, die Qualifizierung jener Beihilferegelungen als normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften begegnet jedoch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Zur Rechtsnatur der Beihilfevorschriften
Zeitschrift Beamtenrecht ; 45 , 11 ; 342-350
1997-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Zur Rechtsnatur von Geschwindigkeitskontrollen
Online Contents | 1999
|Die Rechtsnatur der Verkehrszeichen
SLUB | 1966
|Der Mobilfunkvertrag : Rechtsnatur und Gestaltung
Online Contents | 2001
|Die Rechtsnatur der Deutschen Reichsbahngesellschaft
SLUB | 1929
|Die Rechtsnatur des Autokran-Vertrages
Online Contents | 1995
|