Nachdem Betriebsführung und Technik nach 1945 bei beiden deutschen Bahnen unterschiedliche Wege gingen, muß nun nach der Wiedervereinigung die Fahrdienstvorschrift vor allem im Interesse der Sicherheit angepaßt werden. Am Beispiel einer Betriebsgefahr durch entlaufene Wagen wird auf die bisherigen und neuen Regeln hingewiesen, wobei das eigenverantwortliche Handeln in den Vordergrund rückt. Bei akuter Gefahr darf auch auf ansonsten vorgeschriebene Maßnahmen wie das Ausstellen schriftlicher Befehle oder die formelle Gleissperrung nach eigenem Abwägen verzichtet werden.
Gefahr - Drohende Gefahr - Betriebsgefahr! Was tun?
Geänderte Regeln
Gefahr - Drohende Gefahr - Betriebsgefahr! Was tun? ; 9 ; 99-103
01.01.1997
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Betriebsleitung , Harmonisierung , Gefährliches Ereigni , Zugsicherung , Vorschrift , DR , DB , DB AG , Betriebsgefahr
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