Gültig ab 01.06.97. Änderungen: volle Bremsprobe ohne Zustandsgang - bei Zügen, die dicht mit durchgehend gefüllter Druckluftbremse bereitgestellt werden. Fahren mit Notbremsüberbrückung - NBü/ep-Bremse auf bestimmten Strecken vorgeschrieben; darf eingeschaltet werden, wenn alle Fahrzeuge die Bremse besitzen. Vereinfachte Bremsprobe - u. a. Prüfung an Fahrzeug hinter letzter Unterbrechungsstelle, an neu angeschlossenen Fahrzeugen, mit Mg-Bremse. Bisheriger Anhang V "Abweichende Bestimmungen auf Strecken der DR": aufgehoben, noch bestehende Regelungen jetzt in DS. Neu: Anhang V "Anweisung für das Ausführen von Bremsproben an IC- und IR-Wendezügen mit Triebfahrzeug und Steuerwagen" und IX (von DS 408, Anh. XV).


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    Titel :

    Bekanntgabe 10 zur DS 915 01


    Untertitel :

    Neues bei den Bremsproben


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 25 , 10 ; 610-613


    Erscheinungsdatum :

    1997-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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