Der Antrag Österreichs zur Änderung des RID ist bereits vom Sekretariat der ECE/UNO in einem formellen Dokument niedergelegt worden. Das Verfahren ist langwierig, da dazu eine Ratifizierung notwendig ist. Im einzelnen geht es um die Regelung des Geltungsbereichs und die Begriffsbestimmungen, um Freistellungen und Beförderungseinschränkungen durch die zuständigen Behörden. Das Zentralamt für den Eisenbahnverkehr (OCTI) bearbeitet die neue Fassung und legt sie der RID/ADR-Tagung vor.
RID-Änderungen von Österreich eingearbeitet
Gefahrgut aktuell ; 7 , 164 ; 1-2
1997-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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