Der Schweißbetrieb, der eine schweißtechnische Fertigung an Schienenfahrzeugen der Eisenbahnen des Bundes oder an bei den Eisenbahnen des Bundes eingestellten Schienenfahrzeugen unterhält, muß die Sachkenntnisse und Erfahrungen der damit betrauten Personen sowie eine Ausstattung der Werkstätten mit besonderen Einrichtungen nachweisen. Auf die Kriterien für die Anerkennung als Schweißbetrieb für das Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen wird detailliert eingegangen. Weitere Angaben zu den Anerkennungsverfahren und zur Überwachung der anerkannten Schweißbetriebe.
Voraussetzungen für das Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn-Bundesamte
Eisenbahntechnische Rundschau ; 46 , 10 ; 649-654
01.01.1997
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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