Das ungarische Eisenbahngesetz Nr. XCV von 1993 hat zum Ziel, die Eisenbahninfrastruktur von dem Eisenbahnunternehmen zu trennen und die Anpassung an die Grundsätze der Europäischen Union zu vollziehen. Im Güterverkehr werden Änderungen wirksam: Parteien des Frachtvertrages, Lieferfrist, Höhe der Entschädigung, Haftung des Verfrachters, sonstige mit der Beförderung zusammenhängende Tätigkeiten.
Die Neuregelung der Eisenbahngüterbeförderung in Ungarn
Zeitschrift internat. Eisenbahnverkehr ; 105 , 3 ; 133-141
1997-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Französisch
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