Das deutsche Transportrecht ist sehr normenreich, und zusätzliche Vereinbarungen erhöhen die Rechtsunsicherheit. Das ab Mitte 1998 gültige neue Transportrecht wurde daher stark vereinfacht und gilt für alle Landverkehre einschließlich Binnenschiffahrt gleichermaßen. Pate stand dabei das Übereinkommen über den internationalen Straßengüterverkehr CMR. Fracht- und Speditionsrecht sind nunmehr weitgehend angeglichen, und die bisherige dispositive Verschuldenshaftung des Spediteurs wurde in eine zwingende Gefährdungshaftung umgewandelt. Zum Ausgleich sind die Haftungsobergrenzen niedriger als bisher.
Deutschland strafft das Transportrecht
Internat. Transport Zeitschrift ; 59 , 19 ; 19
01.01.1997
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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