Ab 1998 müssen die Beschäftigten der NS, Angehörige und Pensionäre die Freifahrten ins Ausland bezahlen, da der Fiskus diese - und auch andere - Leistungen besteuert. Die NS will eine spezielle Regelung für die Benelux-Karte und den Ermäßigungsausweis noch erreichen. Für die Fahrten 1997 wird dies noch erlassen, zukünftig sind 38, 50 oder 60 %, bei Pensionären 15 % vom Wert vom Antragsteller zu zahlen, unterschiedlich für die 1. und 2. Kl


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    Titel :

    Belasting op vrij vervoer buitenland


    Weitere Titelangaben:

    Besteuerung der Freifahrten ins Ausland



    Erschienen in:

    Koppeling ; 36 , 1475 ; 1


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    1 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Niederländisch








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