Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wird durch das Eisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz zur Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes und damit auch für die Deutsche Bahn AG bestimmt. Das EBA kann Anweisungen zur ordnungsgemäßen Erstellung und Unterhaltung der Bahnanlagen und Fahrzeuge sowie zur Durchführung des sicheren Betriebes erlassen. Zur innovativen Weiterentwicklung des Systems Eisenbahn hat das EBA Regeln für "Qualifizierte Entwicklungsbetriebe" erarbeitet. Grundlage der Prüfungen innovativer Lösungen in der Eisenbahnleittechnik bilden Gesetze, Rechtsverordnungen und die anerkannten Regeln der Technik.


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    Titel :

    Prozeßablauf bei der Zulassung und der Anwendung von neuen Eisenbahnleitsystemen


    Untertitel :

    Das Eisenbahn-Bundesamt als unerläßliches Bindeglied im Zulassungsprozeß



    Erschienen in:

    Eisenbahningenieur ; 48 , 6 ; 8-10


    Erscheinungsdatum :

    1997-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch






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