Eine Kommission des Bundesjustizministers hat ihre Reform des bisher stark zersplitterten deutschen Transportrechts vorgelegt. Leitlinie für die Kommissionsvorschläge war das Übereinkommen für den internationalen Straßengüterverkehr von 1956 (CMR). Grundsätzlich sollen alle Vorschriften im Handelsgesetzbuch integriert werden. Die Vorschriften für Transport, Spedition und Lagerei werden in Einklang gebracht, und die Privatautonomie beim Vertragsabschluß erhält größeren Spielraum. Zu der geplanten Verschärfung der Haftungsbestimmungen haben die Verbände des Verkehrsgewerbes Alternativvorschläge gemacht.
Beförderungsbedingungen für die Beförderung gefährlicher Güter im Eisenbahngüterverkehr
Fischers Gütertransport-Nachrichten ; 56 , 3 ; 15-16
1997-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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