Mit der Neufassung der Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE) vom Dezember 1996 wurde die Richtlinie 95/49 EG des Rates in nationales Recht umgesetzt. Die GGVE regelt nun auf der Grundlage der neuesten Fassung des RID auch den grenzüberschreitenden Verkehr. Innerstaatliche Abweichungen sind nunmehr in einem speziellen Anhang zur GGVE-Rahmenverordnung zusammengefaßt. Besonders zu beachten sind die bei einigen Gefahrgutklassen neu eingeführten Kleinmengenbegrenzungen. Bis zum 30. Juni 1997 gilt übergangsweise noch das alte Transportrecht.
Reform des Transportrecht
Fischers Gütertransport-Nachrichten ; 56 , 3 ; 1-2
01.01.1997
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
SLUB | 1973
|Online Contents | 2010
|TIBKAT | 2011
|IuD Bahn | 1995
|TIBKAT | Nachgewiesen 1994 -