Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.09.1996 - 7 AZR 790/95: Vorübergehender Mehrbedarf an Arbeitskräften kann die Befristung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, wenn bei Vertragsabschluß zu erwarten ist, daß nach Ablauf der Vertragszeit kein Bedarf für Beschäftigung mehr besteht. Der Arbeitgeber hat eine Prognose zu Umfang und Dauer des voraussichtlichen Mehrbedarfs zu erstellen und deren Grundlage offenzulegen.
Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an Arbeitskräften
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 6 ; 313-315
1997-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Befristung von Arbeitsverhältnissen
IuD Bahn | 2000
|Befristung wegen bevorstehender Betriebs- bzw. Dienststellenschließung
IuD Bahn | 1998
|Datenschutz in Arbeitsverhältnissen
IuD Bahn | 2003
|