Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 23.07.1996 - 1 ABR 13/96: Bei vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Dieses Recht wird nicht durch eine tarifliche Regelung ausgeschlossen, wonach Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten nur diejenige Arbeitszeit sein soll, die über die regelmäßige Arbeitszeit von Vollbeschäftigten hinausgeht.


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    Titel :

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Regelung von Mehrarbeit von Teilzeitkräften, die unterhalb der Arbeitszeit von Vollzeitmitarbeitern bleibt



    Erschienen in:

    Betrieb ; 50 , 7 ; 378-380


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch