Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 23.07.1996 - 1 ABR 13/96: Bei vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Dieses Recht wird nicht durch eine tarifliche Regelung ausgeschlossen, wonach Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten nur diejenige Arbeitszeit sein soll, die über die regelmäßige Arbeitszeit von Vollbeschäftigten hinausgeht.
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Regelung von Mehrarbeit von Teilzeitkräften, die unterhalb der Arbeitszeit von Vollzeitmitarbeitern bleibt
Betrieb ; 50 , 7 ; 378-380
01.01.1997
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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