In allen öffentlichen Verwaltungen werden die Beamten beurteilt. Im Arbeitnehmerbereich existieren in vielen Verwaltungen demgegenüber keine regelmäßigen Beurteilungen. Deshalb bestehen Überlegungen, die Arbeitnehmer, zumindest in höheren Funktionen, in eine vergleichende Beurteilung einzubeziehen. Entscheidende Zielsetzung ist die bestmögliche Stellenbesetzung nach Leistungsgesichtspunkten. Die Beurteilung hat Auswahl-, Führungs- und Kommunikations- sowie Schutzfunktion.
Beurteilung in der öffentlichen Verwaltung
Personalvertretung ; 40 , 1 ; 8-20
1997-01-01
13 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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