Der Begriff der Altlast ist bundesrechtlich noch nicht definiert. Nach einem Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen sind Altlasten Altablagerungen und Altstandorte, sofern von ihnen Gefährdungen für die Umwelt, insbesondere die menschliche Gesundheit ausgehen oder zu erwarten sind. Auch im Entwurf des Bundesbodenschutzgesetzes sind Altlasten in diesem Sinne definiert.


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    Titel :

    Abwasserkanäle und Altlasten


    Untertitel :

    Zusammenhänge und Abgrenzungen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Wasserwirtschaft ; 3 ; 18, 20, 22


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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