Der Begriff der Altlast ist bundesrechtlich noch nicht definiert. Nach einem Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen sind Altlasten Altablagerungen und Altstandorte, sofern von ihnen Gefährdungen für die Umwelt, insbesondere die menschliche Gesundheit ausgehen oder zu erwarten sind. Auch im Entwurf des Bundesbodenschutzgesetzes sind Altlasten in diesem Sinne definiert.
Abwasserkanäle und Altlasten
Zusammenhänge und Abgrenzungen
Wasserwirtschaft ; 3 ; 18, 20, 22
1996-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Erhöhung der Abflußleistung eingestauter Abwasserkanäle
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