Nach einem Unfall - mit bleibenden erheblichen Körperschäden - werden unterschiedliche Leistungen für Arbeitnehmer und Beamte festgesetzt: für Arbeitnehmer nach Reichsversicherungsordnung (Arbeitsunfall) für Beamte nach Beamtenversorgungsgesetz (Dienstunfall). Damit ergeben sich unterschiedliche Rechtsfolgen, auch bei DB AG. Beispiele für angenommenen "Arbeitsunfall" für Arbeitsnehmer und Beamte mit den Entschädigungen Unfallausgleich, Jahresarbeitsverdiensten und ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen, der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Die unterschiedlichen Regelungen werden begründet mit den unterschiedlichen Möglichkeiten, ihr Erwerbseinkommen zu sichern: für Arbeitnehmer schwerer als für Beamte.
Entschädigungsleistung nach einem Arbeits- oder Dienstunfall für Arbeitnehmer und Beamte
Unfallrente oder Unfallausgleich?
EUK Dialog ; 2 ; 9-11
1996-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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IuD Bahn | 1996
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