Seit 1. Januar 1991 eigene Tarifwerke für Tarifgebiet "Ost" in Kraft. Tarifverträge regeln Übergangsweise die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, zum Teil erheblich abweichend von Bestimmungen der "West"-Tarifverträge. Daher frühzeitig gerade in Berlin Vielzahl von Streitigkeiten um Anwendbarkeit und Geltungsbereiche der jeweiligen Tarifverträge. Darlegung wichtiger ergangener Entscheidungen der Gerichte und Berücksichtigung der Rechtsprechung angrenzender Probleme.
Tarifrecht "Ost" oder "West"?
Arbeit und Arbeitsrecht ; 51 , 4 ; 117-121
1996-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Rechtsprechung , Tarifrecht , Arbeitsrecht , Bezüge , Personalrat , Gericht , Betriebsrat , Zivilrecht
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