Seit 1. Januar 1991 eigene Tarifwerke für Tarifgebiet "Ost" in Kraft. Tarifverträge regeln Übergangsweise die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, zum Teil erheblich abweichend von Bestimmungen der "West"-Tarifverträge. Daher frühzeitig gerade in Berlin Vielzahl von Streitigkeiten um Anwendbarkeit und Geltungsbereiche der jeweiligen Tarifverträge. Darlegung wichtiger ergangener Entscheidungen der Gerichte und Berücksichtigung der Rechtsprechung angrenzender Probleme.


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    Titel :

    Tarifrecht "Ost" oder "West"?


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeit und Arbeitsrecht ; 51 , 4 ; 117-121


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch