Die Bundesländer müssen durch Landesrecht bestimmen, wie sie die Regionalisierung umsetzen wollen. Im Gegensatz zu Bayern, wo eine neue Landes-Eisenbahngesellschaft den ÖPNV plant und bestellt hat NRW festgelegt: "Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV ist Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte." Es sind Zweckverbände zu gründen und vorhandene Kooperationsräume zu berücksichtigen. Der Artikel beschreibt mögliche Folgen aus diesem Gesetz für das Land NRW und erhofft Verbesserungen für die Bahnpolitik im ländlichen Raum.
Regionalisierung in Nordrhein-Westfalen
Entschieden wird dezentral
Eisenbahn Journal ; 22 , 3 ; 28-31
01.01.1996
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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