Meldung von Berufskrankheiten (BK) analog Unfallmeldung durch Unternehmer auf Vordruck. Ärzte und Zahnärzte haben bei begründetem Verdacht auf Vorliegen einer BK Anzeige zu erstatten. Hinweise können vom Versicherten, von Arbeitsämtern, Krankenkassen u. a. gegeben werden. Die Verdachtsmeldung sollte frühzeitig erfolgen, um Leben und Gesundheit rechtzeitig schützen zu können. Die Bearbeitung der BK-Anzeigen durch die zuständige Stelle und die Prüfung, ob ein Versicherungsfall vorliegt wird erläutert, u. a. Ermittlungsarbeit (Arbeitsplatzanalysen, Arbeits- und Krankenvorgeschichte; Klärung, ob BK durch eine versicherungspflichtige Tätigkeit einsetzte). Leistungen der Versicherung (Berufshilfe, Heilbehandlung, Entschädigungen).
Beruf und Krankheit = Berufskrankheit?
EUK Dialog ; 1 ; 8-10
1996-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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