Die zum 1.1.93 in Kraft getretene Erweiterung der Berufskrankheitenliste bringt auch drei neue Tatbestände für berufsbedingte Wirbelsäulenverschleißerkrankungen (Nummern 2108-2110 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-VO). Kriterien für die Anerkennung im Einzelnen müssen noch entwickelt werden. Im Mittelpunkt stehen Tatbestandsmerkmale, grundsätzliche Fragen der Kausalitätsbeurteilung und der Festlegung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Wirbelsäulenerkrankungen als Berufskrankheit
Anerkennungsvoraussetzungen, Rückwirkungsklausel, vorbeugende Maßnahmen und Minderung der Erwerbsfähigkeit
BG Fachzeitschr. Arbeitssicherheit ; 12 ; 791-800
1993-01-01
10 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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