Der Normenreichtum des Transportrechts aufgrund zahlreicher Sondervorschriften und einem Geflecht internationaler Regelungen hat die Bundesregierung 1992 veranlaßt, eine Kommission mit Vorschlägen zur Rechtsreform zu beauftragen. Dabei sollten vor allem Wettbewerbsverzerrungen beseitigt und der intermodale Transport mehr berücksichtigt werden. Der nunmehr vorgelegte Bericht sieht neben einheitlichen Rechtsgrundsätzen für alle Verkehrsträger und mehr Gestaltungsspielraum für die Vertragspartner neue Haftungsregeln unter Abkehr vom Verschuldensprinzip vor, die sich eng an das internationale Straßenrecht anlehnen. Bereits 1998 muß das neue Recht gelten.
Transportrechts-Reform eingeläutet
Rechtszersplitterung spätestens 1998 Vergangenheit
Spediteur ; 44 , 11 ; 252-253
1996-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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