Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.1996 - 5 AZR 9/95: Bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld sind in den Schutzfristen wirksam werdende allgemeine Entgelterhöhungen von ihrem jeweiligen Wirksamkeitszeitpunkt an zu berücksichtigen, und zwar neben der Erhöhung des Tarifentgelts z.B. die höhere Stufe des Ortszuschlages.
Zuschuß zum Mutterschaftsgeld - Lohnerhöhung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 22 ; 1205-1207
01.01.1996
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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