Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.1996 - 5 AZR 9/95: Bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld sind in den Schutzfristen wirksam werdende allgemeine Entgelterhöhungen von ihrem jeweiligen Wirksamkeitszeitpunkt an zu berücksichtigen, und zwar neben der Erhöhung des Tarifentgelts z.B. die höhere Stufe des Ortszuschlages.


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    Titel :

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld - Lohnerhöhung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 22 ; 1205-1207


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1996


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch