Die im Rahmen der Regionalisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erlassenen Nahverkehrsgesetze der Länder schreiben das Aufstellen von Nahverkehrsplänen vor, die konkrete Ziele enthalten und eine ausreichende Verkehrsbedienung sicherstellen sollen. Die Nahverkehrsplanung muß dabei ein Bestandteil der Gesamtplanung sein, wobei es Widersprüche zwischen unternehmerischer Eigenverantwortung und politischen Zielen zu überwinden gilt. Eine Ausweitung des ÖPNV ist meist nicht notwendig, wenn vorhandene Leistungen besser strukturiert und aufeinander abgestimmt werden, zum Beispiel durch Vertaktung der Fahrpläne.
Nahverkehrsplanung und abgeleiteter Nahverkehrsplan
Strukturiertes Angebot - Definition von Konkurrenz-Verkehren
Nahverkehr ; 14 , 10 ; 8-13
1996-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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