Der Umschlag von Gefahrgütern im Hamburger Hafen nimmt ständig zu, wobei der Trend zur Containerisierung geht. Es galt daher, die Hafensicherheitsverordnung (HSVO) den geänderten Gegebenheiten und der neuen Kommunikationstechnik anzupassen. Gefahrgüter und "gefährliche Schiffe" dürfen zwar nur noch über das Hafenkommunikationsnetz eingegeben werden, dafür halbiert sich aber die bisherige Anmeldefrist von 24 Stunden. Die Bestimmungen zur Bereitstellung unverträglicher Güter sind jetzt in den anpassungsfähigeren "Technischen Regeln Hafensicherheit" zu finden. Nicht geändert haben sich jedoch die bewährten Sicherheitsgrundsätze der HSVO.


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    Titel :

    Meldefrist halbiert


    Untertitel :

    Hafensicherheitsverordnung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Gefährliche Ladung ; 41 , 9 ; 31


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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