Kern des Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand ist das Altersteilzeitgesetz (ATZG). Daneben ist das Rentenrecht von zahlreichen Änderungen betroffen. Die Inanspruchnahme von Förderleistungen der Bundesanstalt für Arbeit setzt die Ersatzeinstellung eines Arbeitslosen oder die Übernahme eines Ausgebildeten bei kausalem Zusammenhang von Ersatzeinstellung und Altersteilzeit voraus, wobei die Wiederbesetzung des Arbeitszeitvolumens auch durch Teilzeitkräfte möglich ist. Erstattet werden die Aufstockungsleistungen und die Rentendifferenzbeiträge bis zur Mindesthöhe und für maximal 5 Jahre.
Gleitender Übergang in den Ruhestand
Personalwirtschaft ; 23 , 9 ; 51-57
01.01.1996
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Arbeitszeit , Rente , Sozialplan , Arbeitsrecht , Teilzeitarbeit , Sozialmaßnahme , Ruhestand , Gesetz
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