In der Welt der offenen Netze sind rechtliche Erklärungen dematerialisiert. Die digital gespeicherte Erklärung ist folglich nicht Urkunde, sondern Objekt des Augenscheines, das im Prozeß der freien richterlichen Beweiswürdigung unterliegt. Zum Standard als Ersatz für die Unterschrift hat sich die digitale Signatur entwickelt. Das System der digitalen Signatur sowie seine Konsequenzen auf Vertragsgestaltung und Gesetzgebung werden erläutert. Das digitale Dokument ist durch das digitale Signaturverfahren hochgradig fälschungssicher.


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    Titel :

    Fälschern das Handwerk legen


    Beteiligte:
    Gei, Ivo (Autor:in) / RTRI

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch