In der Welt der offenen Netze sind rechtliche Erklärungen dematerialisiert. Die digital gespeicherte Erklärung ist folglich nicht Urkunde, sondern Objekt des Augenscheines, das im Prozeß der freien richterlichen Beweiswürdigung unterliegt. Zum Standard als Ersatz für die Unterschrift hat sich die digitale Signatur entwickelt. Das System der digitalen Signatur sowie seine Konsequenzen auf Vertragsgestaltung und Gesetzgebung werden erläutert. Das digitale Dokument ist durch das digitale Signaturverfahren hochgradig fälschungssicher.
Fälschern das Handwerk legen
Business Computing ; 8 ; 49-51
01.01.1996
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Seitenblick - Produktpiraten das Handwerk legen
Online Contents | 2008
Markt - Autopflegeprodukte legen zu
Online Contents | 2000
Laser Schweissgeraete legen zu
Kraftfahrwesen | 2002
Erneuerbare Energien legen weiter zu
British Library Online Contents | 2008