Während der Begriff des Vorgesetzten nicht eindeutig definiert ist, sind seine Pflichten hinsichtlich des Arbeitsschutzes, wie Auswahl, Anleitung und Aufsicht des Personals, in mehreren Gesetzen festgelegt. Dieser Pflichtenkatalog entstand aus traditionellen hierarchischen Strukturen heraus, die heute oft nicht mehr zeitgemäß sind. Die Rechtsprechung ist jedoch flexibel und kommt auch bei kooperativem Führungsstil bis hin zur autonomen Gruppenarbeit, wo der Vorgesetzte ganz entfällt, ohne neue Gesetze aus. Der Schwerpunkt des Pflichtenkatalogs verlagert sich von der Aufsicht zur Personalauswahl und -unterweisung.
Die Pflichten des Vorgesetzten in der Arbeitssicherheit
Sicherheitsingenieur ; 27 , 5 ; 12-16
1996-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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