BVerfG, Beschluß vom 14.11.1995 - 1 BuR 601/92: Der Schutz des Art. 9 III GG beschränkt sich nicht auf diejenigen Tätigkeiten, die für die Erhaltung und die Sicherung des Bestandes der Koalition unerläßlich sind; er umfaßt alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen. Dazu gehört die Mitgliederwerbung durch die Koalition und ihre Mitglieder.
Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht
Mitgliederwerbung von Gewerkschaft während der Arbeitszeit
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 7 ; 381-383
1996-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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