BVerfG, Beschluß vom 14.11.1995 - 1 BuR 601/92: Der Schutz des Art. 9 III GG beschränkt sich nicht auf diejenigen Tätigkeiten, die für die Erhaltung und die Sicherung des Bestandes der Koalition unerläßlich sind; er umfaßt alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen. Dazu gehört die Mitgliederwerbung durch die Koalition und ihre Mitglieder.


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    Titel :

    Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht


    Untertitel :

    Mitgliederwerbung von Gewerkschaft während der Arbeitszeit


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch