Es wird eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) München besprochen, bei dem die klagende Firma die von ihr gelieferte Standardsoftware an die Bedürfnisse des beklagten Unternehmens angepaßt hatte und hierfür eine Vergütung verlangte, obwohl die Software nicht ordnungsgemäß funktionierte. Ergänzend sind die für die OLG- Entscheidung maßgeblichen Gesetzestexte des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Kauf- und Werkvertrag angeführt.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Standardsoftware: Hersteller ist zur Nachbesserung verpflichtet


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Computerwoche ; 23 , 9 ; 96


    Erscheinungsdatum :

    1996-03-01


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Gewaehrleistung durch Nachbesserung

    British Library Online Contents | 1995


    Marktfuehrung verpflichtet

    Bergische Achsenfabrik,Wiehl | Kraftfahrwesen | 1982


    Der naechste Winter kann kommen! Smart Nachbesserung

    Mercedes-Benz,Stuttgart,DE | Kraftfahrwesen | 1999


    Eigentum verpflichtet

    Online Contents | 1995


    Qualitative Standardsoftware

    Hiekel, Hans-Ulrich / Woltemate, Hartmut | IuD Bahn | 1994