Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.08.1992 - 7 AZR 262/91: Im Regelfall hat ein personalvertretungsrechtliches Ehrenamt keinen der dienstlichen Beurteilung unterliegenden Bezug zur geschuldeten Dienst- oder Arbeitsleistung. Unter Beachtung von § 8 BPersVG darf deshalb eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer dienstlichen Regelbeurteilung grundsätzlich nicht erwähnt werden.


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    Titel :

    Erwähnung von Personalratstätigkeit in dienstlicher Regelbeurteilung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Personalvertretung ; 39 , 1 ; 26-30


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1996


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch