Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang und die Herstellung von Gefahrstoffen. Üblicherweise werden vom Unternehmer die aus den gesetzlichen Regelungen erwachsenen Aufgaben an einen Beauftragten delegiert, der zur Umsetzung der umweltschutzrelevanten Forderungen sowohl über ein umfassendes fachliches als auch über ein juristisches Wissen verfügen muß. Für die Bereitstellung von Informationen für diesen Beauftragten wurde ein neues Gefahrstoffinformationssystem (GISY) entwickelt, welches mit der vorhandenen Datenverarbeitungs-Infrastruktur angewandt werden kann.
Gefahrstoffinformationen bereitstellen
Technische Überwachung ; 37 , 1/2 ; 40-43
1996-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.