Bei krankhafter Alkoholabhängigkeit kommt wie bei anderen Erkrankungen, die eine Kündigung rechtfertigen, nur eine ordentliche Kündigung in Frage. Eine außerordentliche Kündigung kommt bei Alkoholmißbrauch als verhaltensbedingt in Frage. Bei krankheitsbedingter Minderung der Leistungsfähigkeit ist vor allem bei älteren Arbeitnehmern zu prüfen, ob der Minderung der Leistungsfähigkeit durch Änderung des Arbeitsablaufs oder Umgestaltung des Arbeitsplatzes und Umverteilung der Aufgaben Rechnung getragen werden kann. Nützlich sind - auch im Hinblick auf eine notwendig werdende Kündigung - präventive Maßnahmen durch Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag einschließlich Alkoholverboten.
Arbeitsrecht: Alkohol
Personalwirtschaft ; 23 , 2 ; 39-44
1996-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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