Konzernrichtlinie 424, ergänzt mit Sammlung von Unfallmerkblättern "Sicherheitstechnische Maßnahmen nach Freiwerden gefährlicher Güter veranlassen", aufgestellt gem. Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE) neu herausgegeben für DS 423/II, gültig ab 1.3.96. Wieder aufgenommen: Faltkarte, Liste gefährlicher Güter, Armaturen und Sicherheitseinrichtungen an Eisenbahnkesselwagen. Anwendung: bei Ereignissen, bei denen gefährliche Stoffe aus Verpackungen bzw. Behältern frei werden, Kennzeichnung mit UN-Nr. im Frachtbrief und am Versandstück. Aus Unfallmerkblättern entnehmen: Eigenschaften und Gefahr der Stoffe, Verhalten gegenüber Luft, Entzündbarkeit und Bildung von explosiven Gemischen. Notmaßnahmen, wie Verhaltensregeln, Folgeschäden, Warnungen, Absperrungen u. a. Verteiler: auf Lok, Mitarbeiter und Stellen, die helfen.
Gefährliche Güter
Richtiges Verhalten verhindert oder begrenzt größeren Schaden
Deine Bahn ; 24 , 11 ; 678-682
1996-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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