Die Liberalisierung des Verkehrs in Europa macht die Neufassung des internationalen Eisenbahnfrachtrechts (CIM) notwendig, zumal andere Verkehrsträger hier bereits einen Vorsprung haben. Der zur Zeit vorliegende Entwurf des neuen CIM erfüllt die Erwartungen weitgehend, sollte aber aus Sicht der Deutschen Bahn in einigen Punkten noch überarbeitet werden. Hierzu gehört die Haftung bei Mängeln des Schienenweges, die klare begriffliche Trennung von Container und eigentlichem Ladegut, die Vertragslage beim Transport über mehrere Bahnen sowie die Beförderung von Privatwagen.
Ansichten zum OCTI-Entwurf einer neuen CIM
Zeitschrift internat. Eisenbahnverkehr ; 103 , 4 ; 198-206
01.01.1995
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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