Erläuterungen zu § 111 Betriebsverfassungsgesetz - Zusammenwirken von Arbeitgeber und Betriebsrat bei Betriebsänderungen. Ziel: Interessenausgleich bei der Änderung und Einigung über den Ausgleich, Milderung der Nachteile. Formen der Betriebsänderung u.a. Betriebseinschränkung und -stillegung, Änderung der Organisation. Einführung neuer Arbeitsmethoden. Zusammenschluß und Spaltung. Anzeigen des Arbeitsgebers an das Arbeitsamt. Beispiele für Betriebsänderung u.a.: Einführung zentraler Datenverarbeitung; Entfernen von Pflanzen im Gleisbereich mit Infrarot-Bestrahlung, Umwandlung zu Museumsbahn (Änderung des Betriebszwecks).


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    Titel :

    Die Betriebsänderung


    Untertitel :

    Grundlagen und Folgen einer Betriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsrecht, 2.: Maßnahmen, die eine Betriebsänderung begründen



    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 23 , 10 ; 628-632


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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