Die Bedeutung des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe als vom Bund zu gewährender und von der BfA zu vollziehende Lohnersatzleistung beläßt den Erwerbslosen in der Arbeitsverwaltung, verhindert ein Abgleiten in die Sozialhilfe, sofern ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entweder nicht oder nicht mehr besteht. Probleme, wie allgemeine Anspruchsvoraussetzungen, Subsidiarität und Bedürftigkeit, Berücksichtigung von Einkommen oder Vermögen und Erfüllung der Anwartschaft werden behandelt. Die Leistungshöhe ist an das Arbeitsentgelt geknüpft.
Rechtsgrundlagen der Arbeitslosenhilfe
Arbeit und Arbeitsrecht ; 50 , 9 ; 304-307
1995-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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