Nordrhein-Westfalen verfügt in Form des Landesregionalierungsgesetzes als erstes Bundesland über eine gesetzliche Regelung, die den neuen Rahmenbedingungen für den ÖPNV entspricht. Das Gesetz kodifiziert den ÖPNV als eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, die als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe wahrzunehmen ist. Die Aufgabenträgerschaft wird auf der kommunalen Ebene angesiedelt.
Das Regionalisierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Veränderte rechtliche Grundlagen für den ÖPNV
Internat. Verkehrswesen ; 47 , 7+8 ; 458-466
01.01.1995
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Veröffentlichung des Bibliothekar-Lehrinstituts des Landes Nordrhein-Westfalen
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1959