EG-Richtlinien zum Gesundheitsschutz gehen von einem anderem Standpunkt als die Bundesrepublik aus. Maßgebende Richtlinien 89/391 EWG und 90/270 EWG. Umsetzbar in Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Betriebs- und Personalräte besitzen Initiativrecht. Gesundheitsschutz nicht wirtschaftlichen Überlegungen unterordnen. Für Arbeit an Bildschirmgeräten u.a. Analysen, Gestaltung Software erforderlich. Präventivmedizinische Maßnahmen. Orientierungshilfe für Mitbestimmung ISO-Norm 9241. Mögliches Beispiel einer Dienstvereinbarung: Umsetzung EG-Richtlinien zum Gesundheitsschutz.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Mitbestimmung bei der Arbeit am Bildschirm


    Untertitel :

    Betriebliche Umsetzung der EG-Richtlinien zum Gesundheitsschutz in eine Betriebsvereinbarung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 6-7 ; 418-440


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    23 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Anwenderfreundliche Bildschirm-Eingabemasken

    Helbig, M. | British Library Online Contents | 1993


    Betriebsrundgang am Bildschirm

    Techno Soft,Essen,DE | Kraftfahrwesen | 1995


    Lustvoller als Bildschirm

    Störmer, Jan | Online Contents | 1994


    Konstruieren am Bildschirm

    Gerber Scientific Instrument,Hartford,US | Kraftfahrwesen | 1978


    Faxen vom Bildschirm

    Online Contents | 1994