Es wird der Frage nachgegangen, ob die Energieversorgung als öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Aufgabe anzusehen ist. Über die Betrachtung der Energieversorgungsunternehmen als Beliehene und als Verwaltungshelfer sowie über eine verfassungsrechtliche Bewertung der Problematik wird zum Schluß gekommen, daß die Energieversorgung nicht grundsätzlich öffentlich-rechtlich ist, sondern nur explizit als öffentlich-rechtliche Aufgabe bewertet werden kann.
Energieversorgung als öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Aufgabe?
Deutsche Zeitschr. Wirtschaftsrecht ; 5 , 4 ; 147-154
01.01.1995
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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