Die sogenannte "Arbeitsschutzrahmenrichtlinie" der EU wird im Kontext mit der Rechtsetzung der EU und deren Überwachung in den Mitgliedstaaten angerissen. Dabei wird auf die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Verhütung von Sicherheits- und Gesundheitsgefahren sowie auf die Umsetzung der EU-Richtlinien im nationalen Recht und speziell im öffentlichen Dienst eingegangen. Bei der Erläuterung der Richtlinie für Arbeiten an Bildschirmgeräten werden u.a. die Arbeitsplatzgestaltung, die zeitliche Gestaltung der Bildschirmarbeit sowie Pflichten des Arbeitgebers und Rechte der Personalvertretung thematisiert.
Rechte und Pflichten bei der Bildschirmarbeit durch die Umsetzung der EU-Richtlinie
Verwaltungs-Organisation ; 3-4 ; 25-29
1995-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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