Leben und Gesundheit der Reisenden sind während der Ortsveränderung (Abgangs- bis Zielbahnhof) und bei Zu- und Abgängen zu und von den Zügen zu sichern. Allgemeine Grundsätze, wie Warnung mittels Lautsprecher, Beleuchtung; Übergänge zu Bahnsteigen über Gleise sind geschlossen zu halten. Sicherung vor Zugfahrten; u.a. bei Übergängen nach Bestimmungen der Fahrdienstvorschrift. Verantwortlich für die Sicherung: Bahnsteigaufsicht, Zugbegleitpersonal. Sicherung vor Rangierfahrten. Bei unvorhergesehenem Halt am Bahnsteig gibt es die Gefahr, daß Reisende aus- oder einsteigen, der Zug darf nur im Auftrag des Zugführers in Bewegung gesetzt werden.
Das Sichern der Reisenden
Eine Serviceaufgabe
Deine Bahn ; 23 , 4 ; 224-225
1995-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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