Die Teilnahme am System der Gemeinschaft zur Bewertung und Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes ist freiwillig und derzeit auf Unternehmen mit gewerblichen Tätigkeiten beschränkt. Diese Tätigkeiten müssen an einem oder mehreren Standorten ausgeübt werden. Nicht Unternehmen, sondern Standorte haben die Bedingungen der VO zu erfüllen. Darstellung der einzelnen Stufen, die zum Audit-Zeichen führen: Umweltpolitik, Umweltprüfung, Umweltziele, Umweltprogramm, Umweltmanagement, Umweltbetriebsführung, Umwelterklärung, Prüfung und Gültigerklärung, Eintragung der Standorte, Veröffentlichung und Teilnahmeerklärung.
Das Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung nach der EG-Öko-Audit-Verordnung
Betrieb und Wirtschaft ; 1 ; 1-3
1995-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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