Die Frage, ob eine Gewerkschaft im Sinne des BetrVG in einem Betrieb/Unternehmen "vertreten" ist, beantwortet sich danach, was die Gewerkschaften in ihren Satzungen autonom definiert haben. Danach ist eine fachlich und tariflich unzuständige Gewerkschaft nicht vertreten. Auf die Zahl der Mitglieder kommt es nicht an.
Die "im Betrieb/im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften"
Betrieb ; 48 , 42 ; 2114-2117
1995-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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