Es wird deutlich gemacht, daß bereits § 5 BImSchG (Bundesimmisionsschutzgesetz) die Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen auch zu einer umweltschutzsichernden Betriebsorganisation verpflichtet. Es wird zwar kein Eingriff in die Organisationsfreiheit der Unternehmen vorgenommen; ein umweltgerechter Betrieb setzt aber nicht nur eine fortschrittliche Umwelttechnik voraus, sondern auch eine effiziente Betriebsorganisation. Die betrieblichen Aspekte für die Gestaltung des Umweltmanagements bei der Vereinigten Energiewerke AG werden erläutert.
Umsetzung des § 52a BImSchG in der betrieblichen Praxis der VEAG
Elektrizitätswirtschaft ; 94 , 9 ; 480, 482, 484
1995-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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