Mit der rechtlichen Neuordnung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zieht sich der Bund aus den Verkehrsverbünden zurück, und die bestehenden Modelle tariflicher Kooperation müssen angepaßt werden. Das Wort "Bestellerprinzip" bedeutet nicht, daß die Verkehrsunternehmen aus der unternehmerischen Verantwortung entlassen sind. Am Beispiel des Stuttgarter Verkehrsverbundes wird gezeigt, wie der Unternehmensverbund in eine Mischgesellschaft umgewandelt wird, an der die Gebietskörperschaften zu 50 % beteiligt sind. Im so gestalteten Zwei-Ebenen-Modell sind die Entscheidungswege zwischen Bestellern und Verkehrsunternehmen erfreulich kurz.
Verkehrliche Kooperation
Die Rahmenbedingungen des Eisenbahnneuordnunggesetze
Nahverkehr ; 13 , 7/8 ; 14-17
1995-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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