Gegen die beim Berstlining stattfindende, dauernde Bodenablagerung der aufgelassenen und geborstenen Rohrleitungen ist der Verdacht einer illegalen Abfallbeseitigung und einer unzulässigen Grundwassergefährdung erhoben worden. Bei genauerer rechtlicher Beurteilung kann jedoch nachgewiesen werden, daß das Berstlining-Verfahren überhaupt keinen abfallrechtlichen Vorgang darstellt. Darum begegnet dieses Verfahren bei der Erneuerung öffentlicher Ver- und Entsorgungsleitungen keinen generellen umweltrechtlichen Zulässigkeitsbedenken.
Zur Rechtslage einer Erneuerung von Rohrleitungen im Berstlining-Verfahren
Tiefbau, Ingenieurbau ; 2 ; 21-32
01.01.1995
12 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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