Bot die Beihilfe schon in der Vergangenheit systemgerechten Schutz gegen Belastungen in Pflegefällen, so sind durch das Pflegeversicherungsgesetz nunmehr auch Beamte zu entsprechender Absicherung in der privaten Pflegeversicherung verpflichtet. Diese Versicherungspflicht setzt den Fortbestand entsprechend angepaßter Beihilfeansprüche voraus, die durch die privaten Versicherer in einem Verbundsystem einheitlicher Tarife zu komplettieren bleiben. Die hierfür notwendigen gleichen Beihilfesätze bietet das Beihilferecht in Bremen und Hessen jedoch nicht. Durch die privaten Versicherer und damit zu Lasten der Beiträge aller Versicherten kann der notwendige Finanzausgleich nicht geschaffen werden. Im Ergebnis wird daher ein Fürsorgeanspruch bejaht, der die entstehende Lücke durch den Dienstherren schließen läßt.
Unterschiedliche Beihilfe - gleiche Pflege
Zu Divergenzen zwischen dem Beihilferecht der Länder und dem Bundesrecht der privaten Pflegeversicherung
Zeitschrift Beamtenrecht ; 43 , 8 ; 221-225
1995-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Gleiche Strecke - viele Preise
IuD Bahn | 1993
|Online Contents | 1997
IuD Bahn | 2007
|Gleiche Arbeit - gleiche Rechte? : Mobile Beschäftigte in Deutschland und im Land Bremen
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 2015
|