Das Bundesarbeitsgericht geht in mehreren Entscheidungen zu gesetzlichen Normen des Kündigungsschutzgesetzes erheblich über dessen Wortlaut hinaus. Dem Arbeitgeber entstehen dadurch Unwägbarkeiten für die betriebliche Praxis. Beispiel sind die betriebsübergreifende Sozialauswahl bei möglicher Weiterbeschäftigung, die Anhörung gemäß Betriebsverfassungsgesetz bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem "freien" Arbeitsplatz oder diese Möglichkeit auf einem umstrukturierten, höherwertigen Arbeitsplatz.
Problematische Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur betriebsbedingten Kündigung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 12 , 14 ; 662-668
1995-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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