Der Bestandsschutz von Arbeitsverhältnissen hat in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit besonderen Stellenwert. Der Kündigungsschutz ist bei Kündigungen aus den sogenannten dringenden betrieblichen Erfordernissen nicht allzu stark ausgeprägt und dürfte im System der bestehenden Wirtschafts-und Arbeitsverfassung nicht zu ändern sein. Vor einer Überschätzung des Kündigungsschutzes als Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist zu warnen. Die Arbeitsgerichte können keinen Ersatz für staatliche Beschäftigungspolitik leisten.
Grundfragen der betriebsbedingten Kündigung
Betrieb ; 47 , 26/27 ; 1361-1368
1994-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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