Der in den letzten Jahren zu beobachtende Personalabbau hat zu einer bisher nicht gekannten Massenarbeitslosigkeit geführt, die nicht nur konjunkturell, sondern auch strukturell bedingt ist. Vorrangig werden Arbeitsverhältnisse mit älteren Mitarbeitern beendet, woraus sich Probleme nicht nur arbeitsrechtlicher, sondern auch sozialrechtlicher Art ergeben. Eine auf § 1 KSchG gestützte Kündigung kann nicht mit der Herstellung oder Sicherung einer gesunden Altersstruktur des Betriebs oder Unternehmens gerechtfertigt werden.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit älteren Arbeitnehmern
Betrieb ; 48 , 21 ; 1074-1078
1995-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses per SMS : LAG Hamm, 17.8.2007 - 10 Sa 512/07
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